« Prokura & Handlungsvollmacht

Vollmachten: Prokura, Handlungsvollmacht & Spezialvollmacht

INFO
Prokura, Handlungsvollmacht und Spezialvollmacht regeln, wie Personen rechtsverbindlich für ein Unternehmen handeln dürfen. Sie unterscheiden sich im Umfang, in den Beschränkungen und in der Frage, ob ein Handelsregistereintrag nötig ist.
Titel
OR Art
Inhalt
Titel
Prokura
OR Art
OR 458–465
Inhalt
  • Eintragung ins HR zwingend
  • Umfang: alle Arten von Rechtsgeschäften des Gewerbes
  • Beschränkung auf Zweigniederlassung möglich
  • Grundstückverkauf nur mit Spezialermächtigung
  • Keine Auflösung der Firma
  • Kollektivprokura: mehrere müssen gemeinsam unterschreiben
  • Zeichnung: ppa = per procura
Titel
Handlungsvollmacht
OR Art
OR 462
Inhalt
  • HR‑Eintrag nicht nötig
  • Umfang: gewöhnliche Geschäfte des Betriebes
  • Arten: General-, Art- und Spezialhandlungsvollmacht
  • Weniger weitgehend als Prokura
  • Keine Darlehen oder aussergewöhnliche Geschäfte ohne Spezialvollmacht
  • Zeichnung: i.V. = in Vollmacht
Titel
Spezial-/Einzelvollmacht
OR Art
OR 462
Inhalt
  • Nur für ein bestimmtes Geschäft oder klar definierte Aufgabe
  • Kann jederzeit widerrufen werden
  • HR‑Eintrag nicht nötig
  • Zeichnung je nach Vereinbarung (i.A., i.V.)
Titel
Kollektiv- / Einzelzeichnungsberechtigung
OR Art
OR 458 ff.
Inhalt
  • Einzelunterschrift: Person darf alleine rechtsverbindlich handeln
  • Kollektivunterschrift: mehrere müssen gemeinsam unterschreiben
  • HR‑Eintrag zwingend bei Zeichnungsberechtigung
  • Gilt für Prokura und Handlungsvollmacht, wenn im HR eingetragen