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Betreibung nach SchKG – Schritte & Bedeutung

INFO
Der Betreibungsprozess nach SchKG folgt klaren gesetzlichen Artikeln. Diese Übersicht zeigt jeden Schritt mit dem passenden SchKG-Artikel.
Schritt
Begriff
SchKG Art.
Wer handelt?
Bedeutung
Schritt
1
Begriff
Betreibungsbegehren
SchKG Art.
Art. 67 SchKG
Wer handelt?
Gläubiger
Bedeutung
Der Gläubiger reicht das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt ein und startet das Verfahren offiziell.
Schritt
2
Begriff
Zahlungsbefehl
SchKG Art.
Art. 69–73 SchKG
Wer handelt?
Betreibungsamt
Bedeutung
Das Amt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu. Dieser hat 20 Tage Zeit zu zahlen.
Schritt
3
Begriff
Rechtsvorschlag
SchKG Art.
Art. 74 SchKG
Wer handelt?
Schuldner
Bedeutung
Der Schuldner bestreitet die Forderung innert 10 Tagen. Das Verfahren wird sofort gestoppt.
Schritt
4
Begriff
Rechtsöffnungsbegehren
SchKG Art.
Art. 80–82 SchKG
Wer handelt?
Gläubiger
Bedeutung
Der Gläubiger verlangt beim Gericht die Beseitigung des Rechtsvorschlags, wenn er Beweise (z. B. Vertrag) hat.
Schritt
5
Begriff
Provisorische Rechtsöffnung
SchKG Art.
Art. 82 SchKG
Wer handelt?
Richter
Bedeutung
Der Richter erteilt die provisorische Rechtsöffnung, wenn eine schriftliche Schuldanerkennung vorliegt.
Schritt
6
Begriff
Aberkennungsklage
SchKG Art.
Art. 83 Abs. 2 SchKG
Wer handelt?
Schuldner
Bedeutung
Der Schuldner kann innert 20 Tagen beweisen, dass die Forderung ungerechtfertigt ist.
Schritt
7
Begriff
Definitivwerden der Rechtsöffnung
SchKG Art.
Art. 83 Abs. 3 SchKG
Wer handelt?
Gericht / Betreibungsamt
Bedeutung
Wenn der Schuldner die Klage verliert oder die Frist verpasst, wird die Rechtsöffnung definitiv.
Schritt
8
Begriff
Fortsetzungsbegehren
SchKG Art.
Art. 88 SchKG
Wer handelt?
Gläubiger
Bedeutung
Der Gläubiger verlangt die Fortsetzung der Betreibung (frühestens 20 Tage nach Zahlungsbefehl).
Schritt
9
Begriff
Pfändungsankündigung / Konkursandrohung
SchKG Art.
Art. 90–91 SchKG
Wer handelt?
Betreibungsamt
Bedeutung
Das Amt kündigt die nächsten Zwangsmassnahmen an: Pfändung (Privatperson) oder Konkursandrohung (Firma).
Schritt
10
Begriff
Verwertung / Konkurs
SchKG Art.
Art. 116–158 SchKG
Wer handelt?
Betreibungsamt
Bedeutung
Vermögen oder Einkommen wird gepfändet und verwertet bzw. Konkursverfahren wird eröffnet.
💡 Merksatz:
Rechtsvorschlag stoppt – Rechtsöffnung beseitigt – Fortsetzung erzwingt.