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Organe der Aktiengesellschaft

INFO
Die Aktiengesellschaft (AG) besitzt drei zwingende Organe: Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle. Jedes Organ hat klar definierte Aufgaben und unterschiedliche Machtbefugnisse.
Organ
Aufgabe
Beschreibung
Macht
Organ
GV (Generalversammlung)
Aufgabe
  • Wahl von VR und Revisionsstelle
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beschluss über Gewinnverwendung
  • Statutenänderungen
Beschreibung
Die GV ist das oberste Organ der AG. Sie vertritt die Aktionäre und entscheidet über grundlegende Fragen wie Statuten, Kapitalveränderungen und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
Macht
sehr hoch
Organ
VR (Verwaltungsrat)
Aufgabe
  • Strategische Führung der AG
  • Ernennung der Geschäftsleitung
  • Überwachung der Unternehmensführung
  • Erstellung des Geschäftsberichts
Beschreibung
Der Verwaltungsrat führt die AG strategisch, überwacht die Geschäftsleitung und trägt die Gesamtverantwortung für Organisation, Finanzen und Risikomanagement.
Macht
hoch
Organ
RevSt (Revisionsstelle)
Aufgabe
  • Prüfung der Buchführung
  • Kontrolle der Jahresrechnung
  • Berichterstattung an die GV
  • Meldung von Unregelmässigkeiten
Beschreibung
Die Revisionsstelle prüft die finanzielle Berichterstattung und internen Kontrollen. Sie stellt sicher, dass die AG gesetzeskonform arbeitet und informiert GV und VR über Mängel.
Macht
mittel
💡 Merksatz:
GV = oberstes Organ, VR = strategische Führung, Revisionsstelle = Kontrolle.